Maklerprovision beim Immobilienkauf: Höhe, Aufteilung und Verhandlung
Kurz gesagt: Die Maklerprovision ist einer der größten Posten der Kaufnebenkosten – und sie ist verhandelbar. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher das Prinzip der geteilten Courtage: Der Käufer zahlt höchstens so viel wie der Verkäufer. Das hat die früher übliche Komplettabwälzung auf den Käufer beendet.
Höhe und Aufteilung
Üblich ist insgesamt eine Provision von rund 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, die sich in der Praxis meist hälftig aufteilt – also etwa 3,57 Prozent pro Seite. Beauftragt der Verkäufer den Makler – der mit Abstand häufigste Fall –, muss der Käufer maximal die Hälfte tragen. Wichtig: Der Käuferanteil wird erst fällig, wenn der Verkäufer nachweislich seinen Anteil gezahlt hat. Diese Teilung gilt allerdings nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser, die an Verbraucher verkauft werden – bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und gemischt genutzten Objekten oder Käufen durch Unternehmen bleibt die alte Vertragsfreiheit bestehen.
Ein Rechenbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kaufpreis | 300.000 € |
| Provision gesamt (7,14 %) | 21.420 € |
| davon Käuferanteil (50 %) | 10.710 € |
Über zehntausend Euro allein für den Käuferanteil – ein Posten, der in jede Kalkulation gehört und den du aus Eigenkapital zahlen solltest. (Werte beispielhaft; die tatsächliche Höhe variiert je Region und Vereinbarung.)
Teil der Kaufnebenkosten
Die Maklerprovision gehört neben Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch zu den Kaufnebenkosten. Diese summieren sich je nach Bundesland auf rund 9 bis 12 Prozent des Kaufpreises – Geld, das Banken ungern mitfinanzieren. Deshalb solltest du es als Eigenkapital mitbringen.
So verhandelst du
- Früh ansprechen: Die Provision ist kein Fixpreis – klär die Höhe, bevor du dich bindest.
- Argumente nutzen: hochpreisige oder schwer verkäufliche Objekte bieten Spielraum.
- Leistung hinterfragen: Was bietet der Makler konkret für seine Provision?
- Textform beachten: Der Maklervertrag für Wohnung/EFH bedarf mindestens der Textform (E-Mail genügt) – mündliche Zusagen sind unwirksam.
Die allgemeine Verhandlungslogik zeigt der Beitrag Kaufpreis verhandeln.
Einordnung
Die Maklerprovision ist ein großer, aber verhandelbarer Posten – und dank der Teilungsregel beim Kauf fairer verteilt als früher. Rechne sie fest in deine Nebenkosten ein und scheue dich nicht zu verhandeln. Den vollständigen Kaufprozess zeigt der Hauskauf-Ablauf aus dem ImmoFix-System. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen & Rechtsgrundlagen
§§ 656a–656d BGB (Verteilung der Maklerkosten bei Wohnungen/Einfamilienhäusern, in Kraft seit 23.12.2020) sowie § 652 BGB (Maklerlohn); Textformerfordernis nach § 656a BGB. Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de. Stand: 2026 – maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Üblich sind je nach Region insgesamt rund 7 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, geteilt auf beide Seiten – also etwa 3,57 Prozent pro Partei. Die genaue Höhe ist Verhandlungssache und unterscheidet sich zwischen den Bundesländern.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Kauf?
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher das Prinzip der geteilten Courtage nach §§ 656a–656d BGB: Beauftragt der Verkäufer den Makler, darf der Käufer höchstens so viel zahlen wie der Verkäufer.
Kann ich die Maklerprovision verhandeln?
Ja. Die Höhe ist nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern Verhandlungssache – besonders bei höherpreisigen oder schwer verkäuflichen Objekten gibt es Spielraum. Der Maklervertrag bedarf zudem mindestens der Textform.
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Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder sonstige Fachberatung.

