Kindergeld oder Kinderfreibetrag? Was sich für wen lohnt

von Falk Herrmann 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Eltern müssen sich nicht entscheiden – das Finanzamt rechnet für dich. Du bekommst entweder das monatliche Kindergeld oder die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag, je nachdem, was günstiger ist. Diese „Günstigerprüfung“ nach § 31 EStG läuft automatisch über die Steuererklärung.

Zwei Wege, ein Ziel

Der Staat entlastet Familien auf zwei Arten – beide sollen das Existenzminimum des Kindes steuerfrei stellen:

  • Kindergeld: wird monatlich ausgezahlt – planbares Geld, das sofort auf dem Konto ankommt.
  • Kinderfreibetrag: mindert das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Er besteht aus zwei Teilen: dem eigentlichen Kinderfreibetrag und einem zusätzlichen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA-Freibetrag).

So funktioniert die Günstigerprüfung

Du kannst nicht beides gleichzeitig nutzen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung automatisch, welche Variante für dich besser ist, und rechnet das bereits ausgezahlte Kindergeld an. Liegt deine Steuerersparnis durch den Freibetrag höher als das Kindergeld, bekommst du die Differenz erstattet. Du musst nur die Kinder in der Anlage Kind angeben – die Rechnung übernimmt das Amt.

Wann was günstiger ist

Einkommen Meist günstiger
niedrig bis mittel Kindergeld
hoch Kinderfreibetrag

Eine feste Einkommensgrenze gibt es nicht – sie hängt von der konkreten Steuersituation, dem Familienstand und der Kinderzahl ab. Genau deshalb ist die automatische Prüfung praktisch: Du musst nicht selbst rechnen, gehst aber auch kein Geld verloren.

Im Zusammenhang sehen

Die Kinderangaben sind ein Baustein der Steuererklärung – kombiniere sie mit deinen übrigen Posten und den Abgabefristen. Den Einstieg ins Thema liefert Erste Steuererklärung; auch die Pendlerpauschale und – für berufstätige Eltern – die Homeoffice-Pauschale gehören für viele dazu. Wer Familienförderung nutzt, sollte auch die geförderte Riester-Rente prüfen, deren Kinderzulagen an dieselbe Kindergeldberechtigung anknüpfen.

Einordnung

Familien müssen sich um die Wahl nicht kümmern – das Finanzamt nimmt automatisch die günstigere Variante. Wichtig ist nur, die Kinder korrekt anzugeben und Kindergeld zu beantragen. Den Gesamtüberblick rund um Steuern liefert die FALK Ratgeber-Bibliothek. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

§ 31 EStG (Familienleistungsausgleich, Günstigerprüfung); § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag); §§ 62 ff. EStG sowie Bundeskindergeldgesetz (BKGG) zum Kindergeld. Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de. Beträge werden regelmäßig angepasst – maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung. Stand: 2026.

Häufige Fragen

Bekomme ich Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig?

Nein. Das Finanzamt führt nach § 31 EStG eine Günstigerprüfung durch und gewährt automatisch das, was für dich vorteilhafter ist. Das bereits ausgezahlte Kindergeld wird dabei gegengerechnet.

Wann lohnt sich der Kinderfreibetrag?

Tendenziell bei höherem Einkommen. Dann übersteigt die Steuerersparnis durch den Freibetrag das Kindergeld. Bei mittlerem und niedrigerem Einkommen ist meist das Kindergeld günstiger – das prüft das Finanzamt aber selbst.

Muss ich die Günstigerprüfung beantragen?

Nein, sie läuft automatisch im Rahmen der Steuererklärung. Du musst lediglich die Kinder in der Anlage Kind angeben. Das Finanzamt rechnet dann beide Varianten gegeneinander und wendet die günstigere an.

Hinweis: Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetzliche Regelungen können sich ändern – prüfe im Zweifel den aktuellen Stand oder frage eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater.

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Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder sonstige Fachberatung.

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