Kapitalertragsteuer & Sparerpauschbetrag: So werden Zinsen und Dividenden besteuert

von Falk Herrmann 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fallen in Deutschland 25 Prozent Abgeltungsteuer an – aber erst oberhalb des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro pro Person. Wer einen Freistellungsauftrag stellt, holt sich diesen Freibetrag automatisch und verschenkt kein Geld. Dieser Beitrag erklärt das System verständlich.

Was besteuert wird – und wie hoch

Zur Kasse gebeten werden praktisch alle Kapitalerträge: Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Der Satz ist einheitlich:

Bestandteil Höhe
Abgeltungsteuer 25 % auf den Kapitalertrag
Solidaritätszuschlag 5,5 % der Abgeltungsteuer
Kirchensteuer (falls Mitglied) 8 oder 9 % der Abgeltungsteuer

Das Praktische: Bei deutschen Banken wird diese Steuer meist automatisch einbehalten und ans Finanzamt abgeführt – du musst dich um nichts kümmern. Das Bequeme hat aber einen Haken, wenn du den Freibetrag nicht aktiv nutzt.

Der Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro steuerfrei

Jeder Person stehen pro Jahr 1.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei zu, bei gemeinsamer Veranlagung sind es 2.000 Euro. Erst was darüber hinausgeht, wird besteuert. Dieser Freibetrag wird aber nicht von allein berücksichtigt – dafür brauchst du den nächsten Schritt.

Der Freistellungsauftrag: dein wichtigster Handgriff

Mit einem Freistellungsauftrag teilst du deiner Bank mit, Erträge bis zur Höhe des Freibetrags steuerfrei zu stellen. Ohne ihn führt die Bank auch auf kleine Erträge brav 25 Prozent ab – die du dir dann mühsam über die Steuererklärung zurückholen musst. Wer Konten bei mehreren Banken hat, kann den Freibetrag aufteilen – in der Summe aber nie mehr als 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro) freistellen.

Wenn dein Steuersatz unter 25 Prozent liegt

Verdienst du wenig, kann dein persönlicher Steuersatz niedriger sein als die 25 Prozent Abgeltungsteuer. Dann lohnt die sogenannte Günstigerprüfung in der Steuererklärung: Das Finanzamt rechnet automatisch nach und wendet den für dich günstigeren Satz an. So bekommst du zu viel gezahlte Steuer zurück.

Was das für deine Geldanlage bedeutet

Steuern sind ein Renditefaktor, den viele unterschätzen. Wer regelmäßig anlegt – etwa über einen ETF-Sparplan –, sollte den Freibetrag konsequent nutzen und den Freistellungsauftrag nicht vergessen. Wie du überhaupt sinnvoll mit dem Anlegen startest, zeigt der Einstieg Geld anlegen für Anfänger aus der FALK Ratgeber-Bibliothek.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?

Sie beträgt 25 Prozent Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge, dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Bank führt sie in der Regel automatisch ab.

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Ein jährlicher Freibetrag von 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Bis zu dieser Höhe bleiben deine Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei.

Wie nutze ich den Freibetrag richtig?

Mit einem Freistellungsauftrag bei deiner Bank. Ohne ihn führt die Bank auch auf Erträge unterhalb des Freibetrags Steuer ab – die du dir dann erst über die Steuererklärung zurückholen musst.

Hinweis: Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetzliche Regelungen können sich ändern – prüfe im Zweifel den aktuellen Stand oder frage eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater.

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Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder sonstige Fachberatung.

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