Grundsteuer 2025: Was die Reform für Eigentümer und Vermieter bedeutet
Kurz gesagt: Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer in Deutschland neu berechnet. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die alten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt hat. Für Eigentümer und Vermieter heißt das: neuer Bescheid, neue Berechnungsgrundlage – und je nach Lage ein höherer oder niedrigerer Betrag.
Warum die Grundsteuer reformiert wurde
Die bisherige Grundsteuer beruhte auf jahrzehntealten Einheitswerten, die längst nichts mehr mit den tatsächlichen Verhältnissen zu tun hatten. Das Bundesverfassungsgericht sah darin eine ungleiche Behandlung und verlangte eine Neuregelung. Ergebnis ist die Reform, die seit 2025 greift und alle rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet.
So setzt sich die Grundsteuer zusammen
Die Berechnung folgt einer dreistufigen Formel:
| Faktor | Bedeutung |
|---|---|
| Grundsteuerwert | der neu ermittelte Wert deines Grundstücks (vom Finanzamt festgestellt) |
| Steuermesszahl | ein gesetzlich festgelegter Promillesatz |
| Hebesatz | der individuelle Prozentsatz deiner Gemeinde |
Multipliziert ergeben diese drei Faktoren deine jährliche Grundsteuer. Der entscheidende Hebel ist der Hebesatz: Weil ihn jede Kommune selbst festlegt, kann die Steuer für vergleichbare Grundstücke je nach Wohnort deutlich auseinanderliegen.
Bundesmodell oder Ländermodell?
Nicht überall wird gleich gerechnet: Der Bund hat ein Modell vorgegeben, einige Bundesländer nutzen aber eigene Verfahren – etwa wertunabhängige Flächenmodelle oder bodenwertorientierte Ansätze. Welches Modell für dich gilt, hängt vom Bundesland ab und steht in deinem Bescheid. Für die Praxis wichtiger als das Modell ist, den Bescheid auf Fehler zu prüfen.
Was Vermieter beachten müssen
Gute Nachricht für Kapitalanleger: Die Grundsteuer ist umlagefähig. Sie zählt zu den Betriebskosten und kann über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergegeben werden – im Unterschied zu vielen anderen Kosten, die du als Eigentümer selbst trägst. In deiner eigenen Kalkulation taucht sie damit als durchlaufender Posten auf, sollte aber sauber abgerechnet werden. Wie du als Vermieter steuerlich das Optimum herausholst, zeigt der Beitrag Steuern sparen als Vermieter.
Was du jetzt tun solltest
- Bescheid prüfen: Stimmen Grundstücksgröße, Wohnfläche und Art der Nutzung? Fehler hier wirken sich direkt auf den Betrag aus.
- Fristen beachten: Gegen einen fehlerhaften Bescheid kannst du innerhalb der Frist Einspruch einlegen.
- In die Kalkulation aufnehmen: Wer kauft, sollte die neue Grundsteuer in den laufenden Kosten berücksichtigen – sie gehört zu den laufenden Nebenkosten einer Immobilie.
Einordnung
Die Grundsteuerreform ist für die meisten Eigentümer keine dramatische Mehrbelastung, aber ein Anlass, den eigenen Bescheid genau zu lesen. Für Vermieter bleibt sie dank Umlagefähigkeit ein durchlaufender Posten. Wer ohnehin gerade seine Steuererklärung angeht, findet im Leitfaden Erste Steuererklärung den passenden Einstieg – Teil der FALK Ratgeber-Bibliothek.
Häufige Fragen
Wie wird die Grundsteuer seit 2025 berechnet?
Nach der Formel Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde. Den Hebesatz legt jede Kommune selbst fest – deshalb unterscheidet sich die Höhe stark von Ort zu Ort, selbst bei ähnlichen Grundstücken.
Können Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen?
Ja. Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten und kann über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden – anders als viele andere Kosten, die der Eigentümer selbst trägt.
Steigt meine Grundsteuer durch die Reform?
Das hängt von Lage, Grundstück und kommunalem Hebesatz ab – manche zahlen mehr, manche weniger. Pauschal lässt sich das nicht sagen. Maßgeblich ist allein dein neuer Grundsteuerbescheid.
Hinweis: Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetzliche Regelungen können sich ändern – prüfe im Zweifel den aktuellen Stand oder frage eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater.
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Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder sonstige Fachberatung.

