Homeoffice-Pauschale & Arbeitszimmer: So setzt du dein Zuhause richtig ab

von Falk Herrmann 3 Min. Lesezeit
Homeoffice-Pauschale & Arbeitszimmer: So setzt du dein Zuhause richtig ab

Kurz gesagt: Wer von zu Hause arbeitet, hat zwei steuerliche Wege: die unkomplizierte Homeoffice-Pauschale (6 € pro Heimarbeitstag, max. 1.260 €/Jahr) oder – unter strengeren Voraussetzungen – den Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers. Für die große Mehrheit der Angestellten ist die Pauschale der richtige Weg, weil sie weder ein separates Zimmer noch Einzelnachweise verlangt.

Weg 1: Die Homeoffice-Pauschale (der Normalfall)

Für jeden Kalendertag, an dem du deine Tätigkeit überwiegend in der Wohnung ausübst, kannst du 6 € ansetzen – an höchstens 210 Tagen, also bis zu 1.260 € pro Jahr. Es spielt keine Rolle, ob du am Küchentisch, im Flur oder in einer Arbeitsecke sitzt. Nachweis: Eine plausible Aufstellung der Homeoffice-Tage genügt in der Regel; praktisch ist ein kurzer Kalender-Export oder eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Homeoffice-Regelung.

Weg 2: Das häusliche Arbeitszimmer (der Spezialfall)

Den vollen Kostenabzug (anteilige Miete, Nebenkosten, Ausstattung) bzw. die Jahrespauschale von 1.260 € gibt es nur, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bildet – typisch etwa bei Selbstständigen ohne externen Arbeitsplatz oder reinen Remote-Verträgen. Zusätzlich muss es ein abgeschlossener, (nahezu) ausschließlich beruflich genutzter Raum sein. Durchgangszimmer und Arbeitsecken scheiden aus. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte rechnen: Bei hoher Miete übersteigen die anteiligen echten Kosten die Pauschale oft deutlich.

Die Pauschbetrag-Falle verstehen

Beide Wege zählen zu den Werbungskosten. Das Finanzamt zieht jedem Arbeitnehmer automatisch den Pauschbetrag von 1.230 € ab – steuerlich „lohnen“ sich deine Posten also erst oberhalb dieser Schwelle. Die gute Nachricht: Homeoffice-Pauschale + Arbeitsmittel (Schreibtisch, Monitor, Bürostuhl, anteiliges Internet) + Fortbildungen + Fahrtkosten summieren sich schnell. Wer 150 Homeoffice-Tage (900 €) und ein paar Arbeitsmittel hat, liegt fast immer darüber.

Eintrag in der Steuererklärung

  • Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer gehören in die Anlage N zu den Werbungskosten.
  • Arbeitsmittel bis 800 € netto (952 € brutto) kannst du im Anschaffungsjahr voll absetzen; teurere Gegenstände werden über die Nutzungsdauer verteilt.
  • Tage-Liste führen: Für denselben Tag gibt es nicht Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale zur ersten Tätigkeitsstätte.

Mehr aus der Erstattung machen

Eine sauber gemachte Steuererklärung bringt vielen Arbeitnehmern eine spürbare Erstattung – am meisten bewirkt sie, wenn das Geld einen Plan hat: als Polster auf dem Notgroschen-Konto oder als Baustein im Haushaltsbudget. Schritt für Schritt durch alle Anlagen, Pauschalen und Fristen führt dich unser Steuer-Ratgeber „Steuererklärung 2025/2026 einfach gemacht“ – zu finden in der FALK Ratgeber-Bibliothek.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?

6 Euro pro Tag, an dem du überwiegend von zu Hause arbeitest, für maximal 210 Tage im Jahr – also bis zu 1.260 Euro jährlich. Ein separates Arbeitszimmer ist dafür nicht nötig.

Lohnt sich die Pauschale überhaupt?

Sie zählt zu den Werbungskosten und wirkt erst, wenn deine gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen. Zusammen mit Arbeitsmitteln, Fortbildungen oder Fahrtkosten ist diese Schwelle aber schnell überschritten.

Kann ich Pauschale und Pendlerpauschale am selben Tag ansetzen?

Grundsätzlich gilt: für denselben Tag entweder Homeoffice-Pauschale oder Entfernungspauschale für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte. Führe deshalb eine einfache Tage-Liste.

Hinweis: Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetzliche Regelungen können sich ändern – prüfe im Zweifel den aktuellen Stand oder frage eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater.

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Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder sonstige Fachberatung.

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