Werbungskosten 2026: Die vollständige Liste für die Steuererklärung
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die du beruflich bedingt hattest. Sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen – und damit deine Steuerlast. Diese vollständige Liste zeigt dir, was du 2026 in der Steuererklärung für das Jahr 2025 absetzen kannst.
Was sind Werbungskosten? (Definition)
Werbungskosten (§ 9 EStG) sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie mindern den Bruttoarbeitslohn, der der Einkommensteuer unterliegt.
Automatischer Pauschbetrag 2025: Ohne Nachweise werden 1.230 Euro als Werbungskosten anerkannt. Nur wer höhere Kosten nachweist, profitiert von der Einzelauflistung.
Vollständige Werbungskosten-Liste 2025
Fahrtkosten (Pendlerpauschale)
- 0,30 €/km für die ersten 20 km einfache Strecke
- 0,38 €/km ab dem 21. km einfache Strecke
- 220 Arbeitstage × (20 km × 0,30 + 15 km × 0,38) = 2.574 € (Beispiel: 35 km)
- Auch ÖPNV-Tickets absetzbar (tatsächliche Kosten vs. Pauschale – was höher ist)
Homeoffice-Pauschale
- 6 Euro pro Tag, maximal 210 Tage (1.260 Euro)
- Kombinierbar mit Fahrtkosten, aber nicht am selben Tag
Arbeitsmittel
- Computer, Laptop, Tablet, Smartphone (beruflich genutzt): anteilig nach Nutzungsgrad
- Monitor, Tastatur, Maus, Headset, Webcam
- Drucker, Tinte, Papierkörbe
- Büromaterial: Stifte, Blöcke, Ordner, Heftgeräte
- Ergonomischer Bürostuhl (bei überwiegend beruflicher Nutzung)
- Stehpult, Schreibtischunterlage
- Aktenkoffer, Rucksack, Aktentasche
- Schutzkleidung, Berufskleidung (mit eindeutiger Berufsbezeichnung)
Telefon und Internet
- Pauschal 20 % der Telefonkosten bis max. 20 Euro/Monat (240 Euro/Jahr)
- Bei nachgewiesener höherer beruflicher Nutzung: entsprechend höherer Anteil
Weiterbildung und Fortbildung
- Seminar-, Kurs- und Lehrgangsgebühren
- Online-Kurse (Udemy, LinkedIn Learning, etc.)
- Fachliteratur, Fachzeitschriften (berufsbezogen)
- Fahrt- und Übernachtungskosten zur Fortbildung
Doppelte Haushaltsführung
- Miete für Zweitwohnsitz: bis 1.000 Euro/Monat
- Familienheimfahrten: 0,30/0,38 Euro/km (eine Fahrt/Woche)
- Einrichtungskosten: bis 5.000 Euro einmalig
Arbeitszimmer (wenn Mittelpunkt der Tätigkeit)
- Anteilige Miete, Nebenkosten, Strom, GEZ
- Einrichtung des Arbeitszimmers (Anteil)
- Alternativ: Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag) – nicht beides gleichzeitig
Kontoführungsgebühren
- Pauschal 16 Euro/Jahr (keine Nachweise nötig)
Gewerkschaftsbeiträge
- Vollständig absetzbar als Werbungskosten
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FAQ: Werbungskosten in der Steuererklärung
Wann lohnt sich die Einzelauflistung?
Sobald deine tatsächlichen Werbungskosten über 1.230 Euro (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) liegen, lohnt die Auflistung. Besonders bei langen Arbeitswegen und Homeoffice-Nutzung.
Welche Belege muss ich aufbewahren?
Grundsätzlich alle Belege, die du als Werbungskosten geltend machst – das Finanzamt kann sie bis zu 10 Jahre rückwirkend anfordern. Kontoauszüge, Quittungen und Rechnungen digital oder physisch archivieren.
Gilt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag automatisch?
Ja. Das Finanzamt zieht die 1.230 Euro automatisch ab. Du musst ihn nicht extra beantragen.
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Quellen: EStG § 9 Werbungskosten · ELSTER · BMF
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