Homeoffice-Pauschale 2026: So setzt du 6 Euro pro Tag steuerlich ab

von Falk Herrmann 3 Min. Lesezeit
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Die Homeoffice-Pauschale ist seit 2023 dauerhaft im deutschen Steuerrecht verankert und lohnt sich für die meisten Arbeitnehmer erheblich. Wer 210 Tage im Homeoffice arbeitet, kann 1.260 Euro jährlich steuerlich absetzen – ganz ohne Arbeitszimmer-Nachweis.

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG) ermöglicht es Arbeitnehmern und Selbstständigen, für jeden Tag im Homeoffice pauschal 6 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzusetzen – ohne Nachweis eines eigenen Arbeitszimmers.

Jahr Tagespauschale Max. Tage/Jahr Max. Betrag
2023–2026 (dauerhaft) 6 €/Tag 210 Tage 1.260 €
2020–2022 (Corona) 5 €/Tag 120 Tage 600 €

Wer kann die Homeoffice-Pauschale nutzen?

  • Arbeitnehmer, die an bestimmten Tagen ausschließlich von zuhause arbeiten
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Kein separates Arbeitszimmer erforderlich – auch Küchentisch oder Wohnzimmer zählen
  • Wichtig: An den betreffenden Tagen darf keine andere Tätigkeitsstätte aufgesucht werden

Homeoffice-Pauschale berechnen: Rechenbeispiele

Homeoffice-Tage Absetzbare Summe
50 Tage (ca. 1 Tag/Woche) 300 €
100 Tage (ca. 2 Tage/Woche) 600 €
150 Tage (ca. 3 Tage/Woche) 900 €
210 Tage (Maximum) 1.260 €

Hinweis: Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 Euro – die Homeoffice-Pauschale kommt obendrauf, sobald alle Werbungskosten zusammen über 1.230 Euro liegen.

Homeoffice-Pauschale + Pendlerpauschale: Kombination möglich?

Ja, aber nicht für denselben Tag. An einem Tag, für den du die Homeoffice-Pauschale ansetzt, kann keine Pendlerpauschale geltend gemacht werden – und umgekehrt. Du kannst beide Pauschalen in derselben Steuererklärung ansetzen, aber für unterschiedliche Tage.

Nachweis und Dokumentation

Das Finanzamt kann Nachweise verlangen. Empfehlung: Führe ein einfaches Kalenderprotokoll oder nutze eine Tabelle mit Datum und „HO“ / „Büro“ als Markierung. Eine aufwendige Dokumentation ist nicht vorgeschrieben, aber hilfreich bei Rückfragen.

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FAQ: Homeoffice-Pauschale 2026

Gilt die Pauschale auch für den Rückzimmer-Schreibtisch?

Ja. Du brauchst kein separates, abgeschlossenes Arbeitszimmer. Auch ein Arbeitsplatz im Schlafzimmer oder Wohnzimmer berechtigt zur Pauschale – solange du an dem Tag ausschließlich von zuhause gearbeitet hast.

Kann ich die Pauschale und einen Arbeitszimmer-Abzug kombinieren?

Nein. Wer ein häusliches Arbeitszimmer vollständig absetzt (Mittelpunkt der Berufsausübung), kann nicht zusätzlich die Tagespauschale nutzen. Einer von beiden Wegen muss gewählt werden.

Was ist, wenn mein Arbeitgeber mir einen Zuschuss für Homeoffice zahlt?

Arbeitgebererstattungen für das Homeoffice (bis zu 600 Euro jährlich) sind steuerfrei – müssen aber von der Pauschale abgezogen werden, sofern sie für dieselben Tage gezahlt wurden.

Wie trägt man die Pauschale in ELSTER ein?

In ELSTER: Anlage N → Zeile „Werbungskosten“ → Unterzeile Arbeitsmittel/Homeoffice. Den berechneten Betrag eintragen (Tage × 6 Euro). Das Programm berücksichtigt automatisch den Höchstbetrag.


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Quellen: BMF · ELSTER · EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b

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