Kurzantwort: Bis zu 1.200 € für Handwerker, bis zu 4.000 € für Haushaltshilfen: So nutzt du den Steuerbonus nach §35a EStG richtig – Regeln, Beispiele, typische Fehler.
Handwerkerleistungen & haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen (§ 35a EStG): Das Wichtigste in Kürze
- Steuerjahr und Nutzung bestimmen.
- Beleg, Zahlung und Zuordnung verbinden.
- aktuelle Primärquelle und Bescheid prüfen.
Die drei Töpfe im Überblick
| Kategorie | Abzug | Maximal/Jahr | Beispiele |
|---|---|---|---|
| Handwerkerleistungen | 20 % der Arbeitskosten | 1.200 € | Malerarbeiten, Heizungswartung, Badmodernisierung, Schornsteinfeger |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | 20 % | 4.000 € | Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Pflege- und Betreuung |
| Minijobber im Haushalt | 20 % | 510 € | angemeldete Haushaltshilfe (Haushaltsscheck) |
Die Töpfe gelten nebeneinander – zusammen sind also bis zu 5.710 € direkter Steuerabzug pro Jahr möglich.
Die vier Spielregeln
1. Nur Arbeit zählt: Begünstigt sind Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten inklusive der darauf entfallenden Mehrwertsteuer – Material nie. Bitte den Handwerker um getrennten Ausweis auf der Rechnung. 2. Niemals bar zahlen: Der Bonus setzt Rechnung und Überweisung voraus – Barzahlung killt den Abzug komplett, selbst mit Quittung. 3. Im Haushalt erbracht: Die Leistung muss in deinem Haushalt (inkl. Grundstück) stattfinden; die Werkstattreparatur zählt nur anteilig, soweit vor Ort gearbeitet wurde. 4. Keine Doppelförderung: Für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar mit bestimmten Förderprogrammen – und Neubaumaßnahmen (etwas Neues wird erstmals geschaffen) sind generell ausgeschlossen; Renovierung und Modernisierung im Bestand sind begünstigt.
Der Mieter-Trick und der Vermieter-Hinweis
Auch Mieter profitieren: Die Lohnanteile in der Nebenkostenabrechnung (Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Schornsteinfeger, Wartungen) sind §-35a-fähig – die Bescheinigung dieser Anteile gehört zum guten Service jeder Abrechnung. Vermieter aufgepasst: Für deine vermieteten Objekte läuft der Abzug nicht über § 35a, sondern – meist günstiger – über die Werbungskosten; § 35a greift bei dir im selbst bewohnten Zuhause.
Eintragen und Wirkung mitnehmen
Die Beträge gehören in die Steuererklärung (Bereich haushaltsnahe Aufwendungen); der Abzug wirkt direkt auf die festgesetzte Steuer. Zusammen mit den klassischen Werbungskosten als Arbeitnehmer ist die jährliche Erklärung damit für die meisten Haushalte bares Geld. Alle Pauschalen, Boni und Eintragungswege bündelt unser Steuer-Ratgeber – wie immer in der FALK Ratgeber-Bibliothek.
Von der Ausgabe zur steuerlich belastbaren Zuordnung: Handwerkerleistungen & haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen (§ 35a EStG)
Für Handwerkerleistungen & haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen (§ 35a EStG) gilt: Ordne jede Position nach Steuerjahr, Nutzung, wirtschaftlichem Zusammenhang und Zahlungsnachweis. Trenne Gebäude und Grund und Boden, Eigennutzung und Vermietung sowie sofort abziehbare Kosten und aktivierungspflichtige Aufwendungen. Bewahre Rechnung, Vertrag, Zahlungsbeleg und eine kurze Begründung der Zuordnung gemeinsam auf. Die Steuererklärung sollte aus dieser Dokumentation ableitbar sein und nicht erst nachträglich rekonstruiert werden.
Empfohlener Arbeitsablauf
- Entscheidungsfrage, Zielwert und Ausschlusskriterien festlegen.
- Belegte Werte, Annahmen und offene Punkte getrennt erfassen.
- Finanzielle und zeitliche Folgen in Basis- und Belastungsfall berechnen.
- Fachprüfungen, Bedingungen und nächsten Termin dokumentieren.
- Erst danach freigeben, nachverhandeln, anpassen oder stoppen.
Fachliche Grenze
Bezogen auf Handwerkerleistungen & haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen (§ 35a EStG): Sobald mehrere Nutzungsarten, größere Sanierungen, Angehörigenverträge, Verkauf, Photovoltaik oder strittige Abgrenzungen betroffen sind, ist eine steuerliche Einzelfallprüfung besonders wichtig.
