Bereitstellungszinsen: Was Bauherren bei Verzögerungen zahlen

von Falk Herrmann 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Bereitstellungszinsen sind eine Kostenfalle vor allem beim Neubau. Ruft man das zugesagte Darlehen nicht sofort komplett ab – etwa weil der Bau in Etappen bezahlt wird –, verlangt die Bank nach einer Schonfrist Zinsen für das bereitgehaltene Geld. Wer das einplant und die zinsfreie Frist verhandelt, vermeidet böse Überraschungen.

Warum es sie gibt

Wenn die Bank dir ein Darlehen zusagt, hält sie das Geld für dich bereit – auch wenn du es noch nicht abrufst. Für diese Bereitstellung verlangt sie nach einer vertraglich festgelegten zinsfreien Zeit eine Entschädigung: die Bereitstellungszinsen. Üblich sind Größenordnungen um 0,25 Prozent pro Monat (also rund 3 Prozent im Jahr) auf den noch offenen Darlehensteil – zusätzlich zu den normalen Sollzinsen auf den bereits ausgezahlten Teil.

Wann sie typischerweise anfallen

Besonders relevant beim Neubau und bei größeren Sanierungen: Hier fließt das Darlehen nicht auf einen Schlag, sondern in Raten nach Baufortschritt. Verzögert sich der Bau – was häufig vorkommt –, läuft die zinsfreie Frist ab, und für den noch offenen Darlehensteil werden Bereitstellungszinsen fällig. Beim Kauf einer fertigen Bestandsimmobilie, die in einer Summe bezahlt wird, spielen sie dagegen meist keine Rolle.

Ein Rechenbeispiel

Position Wert
Noch nicht abgerufenes Darlehen 100.000 €
Bereitstellungszins 0,25 % / Monat
Kosten pro Monat 250 €

Zwei Monate Bauverzug auf 100.000 Euro offenem Darlehen kosten so rund 500 Euro extra – allein fürs Warten. (Werte beispielhaft; die konkreten Sätze stehen in deinem Vertrag.)

So hältst du sie klein

  • Lange zinsfreie Zeit vereinbaren: mehr Puffer für Bauverzögerungen – das ist der wichtigste Hebel.
  • Realistischer Auszahlungsplan: Abrufe passen zum tatsächlichen Baufortschritt.
  • Konditionen vergleichen: Die Länge der zinsfreien Frist unterscheidet sich je Bank stark.

Die bereitstellungszinsfreie Zeit ist ein echter Verhandlungspunkt – sie gehört auf die Liste fürs Bankgespräch, gleichberechtigt neben Zins und Tilgung.

Einordnung

Bereitstellungszinsen sind vermeidbar oder zumindest klein zu halten – wenn man sie kennt und die zinsfreie Frist aktiv verhandelt. Den Gesamtüberblick liefert der Baufinanzierungs-Guide aus dem ImmoFix-System. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und ersetzt keine Finanzierungsberatung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

§ 488 BGB (Darlehensvertrag); Bereitstellungszinsen sind eine vertragliche Vereinbarung – maßgeblich sind die individuellen Konditionen deines Darlehensvertrags. Allgemeine Verbraucherinformationen u. a. bei der Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de). Stand: 2026.

Häufige Fragen

Was sind Bereitstellungszinsen?

Zinsen, die die Bank für den noch nicht abgerufenen Teil eines zugesagten Darlehens berechnet – meist nach einer bereitstellungszinsfreien Zeit. Sie entschädigen die Bank dafür, dass sie das Geld bereithält, aber noch keine regulären Sollzinsen erhält.

Wann fallen Bereitstellungszinsen an?

Vor allem bei Neubau oder Sanierung, wo das Darlehen in Raten nach Baufortschritt fließt. Solange Teile nicht abgerufen sind und die zinsfreie Frist abgelaufen ist, werden Bereitstellungszinsen fällig – häufig etwa 0,25 Prozent pro Monat auf den offenen Betrag.

Wie kann ich Bereitstellungszinsen vermeiden?

Durch eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit im Vertrag, einen realistischen Auszahlungsplan und zügigen Baufortschritt. Verhandle die zinsfreie Frist aktiv – sie ist ein wichtiger, oft übersehener Konditionspunkt.

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Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder sonstige Fachberatung.

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